Man kann immer wieder beobachten, wie die Türen von parkenden Autos beim Ein- oder Aussteigen geöffnet werden, ohne das der Fahrer auf den herannahenden Verkehr achtet. Erstaunlich, dass es dabei nicht viel häufiger zum Unfall kommt. Wenn es in einer solchen Situation dann knallt, weil ein vorbeifahrendes Auto mit der geöffneten Tür kollidiert, kommt es regelmäßig zum Streit zwischen den Beteiligten.
Wer hat den Unfall verursacht, wer haftet für den Schaden?
Der Türöffner hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht und darf die Tür erst dann öffnen, wenn nahender Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Andererseits muß das vorbeifahrende Auto immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Wer letztlich die Schuld hat, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Das Amtsgericht Mitte hat am 06.10.2010 ein solchen Fall entschieden (112 C 3039/10). Dort haftet der Aussteigende allein nach der Kollision mit dem Vorbeifahrenden.

